Rechtsanwalt Georg Kudrna erörtert in der neuen Ausgabe des Journal für Strafrechts gemeinsam mit Mag Alexander Stücklberger die Bedeutung von und den Rahmen für Datenschutz im Strafverfahren.
Durch Inkrafttreten der DSGVO Mitte 2016 ist das Datenschutzrecht als eigene Rechtsmaterie (noch mehr) in den Mittelpunkt des juristischen und öffentlichen Interesses gerückt. Dies hatte den durch-aus positiven Effekt, dass zahlreiche Unternehmen und auch öffentliche Stellen seither wesentlich sensibler mit personenbezogenen Daten umgehen.
Wenig Beachtung in Wissenschaft und Praxis fanden die zeitgleich eingeführten Änderungen im Strafprozess: Durch Änderungen in der StPO mit BGBl I 2018/32 als auch des DSG mit BGBl I 2018/24 wurden Betroffenenrechte in Bezug auf in Strafverfahren verarbeitete personenbezogene Daten präzisiert. Gerade aufgrund deren gesetzlicher Funktion, eben gerade auch personenbezogene Daten zu ermitteln und zu verwerten, verdient der rechtliche Rahmen eine genauere Betrachtung. Diese genauere Betrachtung nahmen Mag Alexander Stücklberger (Rechtsanwaltsanwärter bei der Kanzlei Brandl & Talos) sowie Rechtsanwalt Mag Georg Kudrna im Rahmen eines Beitrags in der aktuellen Ausgabe des Journal für Strafrecht vor.
Die aktuelle Ausgabe des Journal für Strafrechts kann hier bestellt werden.
Das Manuskript zum Aufsatz „Datenschutz im Strafverfahren“ finden Sie hier.