Wenn die eigenen vier Wände mittlerweile mehr als nur Wohnraum sind – sondern eigentlich schon ein funktionstüchtiges Büro –, gehören rechtliche Fragen abgeklärt.

Home Office ist spätestens seit Corona in aller Munde. Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden bringt aber zahlreiche rechtliche Fragen mit sich. Auch aus wohn- und mietrechtlicher Sicht gibt es einiges zu beachten.
Vorausgeschickt sei: Egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter einer Wohnung sind, sollten Sie einen Blick in Ihren Wohnungseigentumsvertrag (bei Eigentumswohnungen) bzw. Mietvertrag (bei Mietwohnungen) werfen, ob bestimmte Verwendungszwecke für die Wohnung vorgesehen oder umgekehrt ausgeschlossen sind.

Ist das der Fall, sollte man sich jedenfalls daranhalten. Bei einem typischen Home Office, also wenn man einfach seinem Bürojob von zu Hause nachgeht, werden die rechtlichen Grenzen grundsätzlich nicht überschritten sein. Wenn aber das Home immer mehr zum Office wird und beispielsweise regelmäßig Kunden zu Ihnen kommen oder Sie durch Geruch oder Lautstärke Ihre Nachbarn stören, dann könnte dies in einer Unterlassungsklage – und im Falle einer Mietwohnung unter Umständen sogar mit einer Kündigung – enden.

Schlussendlich gilt: Wie so oft ist es aber auch hier am besten, gleich von Beginn an das Einvernehmen mit den Nachbarn und im Falle einer Mietwohnung auch mit dem Vermieter herzustellen – und zwar spätestens dann, wenn die Wohnung mehr Office als Home ist.