Wer muss Fehler des Versicherungsträgers ausbaden?
Wenn dem (Sozial-) Versicherungsträger Fehler passieren, hat diese nicht der Versicherungsnehmer bzw Leistungsempfänger auszubaden - dies hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien in einer aktuellen, bereits rechtskräftigen Entscheidung, welche Rechtsanwalt Georg Kudrna für seinen Mandanten erreichen konnte, klar gestellt. Fehler können immer und jedem passieren - und zwar auch Sozialversicherungsträger. Das ist klar. Doch wer [...]